Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet. Um wirkliche Experten abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die „öffentliche Bestellung“ vor.
„Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist eine geschützte Berufsbezeichnung (§ 132 a StGB).
Die öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) Sachverständigen unterscheiden sich hierbei deutlich von den selbsternannten Sachverständigen. Es erhalten nur Fachleute mit besonderer Qualifikation die öffentliche Bestellung.
Ein Sachverständiger muss wirtschaftlich, persönlich und gedanklich unabhängig sein. Er leistet einen Eid, dem er verpflichtet ist.
Der Sachverständige ist nicht nur während der eigentlichen Gutachtertätigkeit, sondern während der gesamten Zeit seiner Bestellung zu Objektivität und Neutralität verpflichtet.
Die Vereidigung berechtigt dem Sachverständigen das Siegel der Handwerkskammer zu führen. Er wird von den Gerichten bevorzugt als Gerichtsgutachter beauftragt.
Der ö.b.u.v. Sachverständige unterliegt vor und während des Bestellungszeitraums einer strengen Weiterbildungsverpflichtung, die unter ständiger Aufsicht der vom Staat beauftragten Bestellungskörperschaft überwacht wird.