Um langwierige Gerichtsverfahren, extreme Unsicherheit des Prozessausgangs und hohe Prozesskosten zu vermeiden, besteht die Möglichkeit in der Beauftragung eines Schiedsgutachtens.
Alle Konfliktparteien beauftragen gemeinsam einen Sachverständigen, welcher für sie den Konflikt schlichten soll. Auftragnehmer, Auftraggeber, Mieter und/oder Vermieter , die sich über ein bestimmtes Problem nicht einigen können – sei es über eine Auslegung des Vertrages, sei es über die Ursachen von Mängeln – beauftragen somit eine neutrale Person, welcher den Streit für Sie schlichten soll.
Zur objektiven Klärung von Zweifeln und Streitfragen, die im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auftauchen, ist das Schiedsgutachten ein hervorragendes und im Regelfall nicht angreifbares Instrument.
Somit stellt das Schiedsgutachten eine echte Alternative zur Beilegung von Baurechtsstreitigkeiten ohne Anwälte und Gerichte dar. Gleichgültig, ob es beispielsweise um die Frage der Verantwortlichkeit für einen Mangel, einen Streit um Art und Umfang der vom Auftragnehmer vertraglich geschuldeten Leistung oder um Vergütungsfragen geht. Das Wesen des Schiedsgutachtens besteht darin, dass sein Ergebnis für alle Parteien verbindlich ist und nur bei grober Unbilligkeit oder grober Unrichtigkeit angefochten werden kann.